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Nach einer Trennung entfällt der Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht allein deshalb, weil sich der Unterhaltsbedürftige in dauerhafter stationärer Behandlung einer psychiatrischen Klinik befindet.
Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 08.10.2012
Titulierte Ansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Entstehung und Kenntnis in 30 Jahren.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 07.03.2013
Nach einer Trennung sind Fahrtkosten zur Arbeit auch dann voll berücksichtigungsfähig, wenn der ehemalige Lebenspartner zu seiner neuen Lebensgefährtin zieht und sich dadurch die Fahrtstrecke verlängert.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10.01.2013
Der Versorgungsausgleich kann wegen grober Unbilligkeit ausgeschlossen sein, wenn die Ehefrau dem Ehemann verschweigt, dass das während der Ehe geborene und gemeinsam geglaubte Kind von einem anderen Mann abstammt.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 15.02.2013
Um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern müssen Schuldner in der Not den Gang in die Privatinsolvenz antreten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.02.2005
Zwecks Sicherung des Ehegattenunterhalts muss ein Schuldner nicht den Gang in die Privatinsolvenz antreten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2007
Berufstätigen Eltern von Zwillingen steht das doppelte Elterngeld zu.
Bundessozialgericht, Urteil vom 27.06.2013
Auch wenn Angehörige eine Kontovollmacht besitzen kann die Rentenversicherung sie nicht unbedingt für Rentenzahlungen nach dem Tod des Rentners in die Haftung nehmen.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13.05.2013
Zahlt der Exmann seinen Kindern das Schulgeld für den Besuch einer Privatschule, so dürfen diese Beträge nicht von den der Mutter zustehenden Sozialleistungen abgezogen werden.
Sozialgericht Speyer, Urteil vom 15.08.2008
Ein geschiedener Ehegatte ist seinem Ex-Ehegatten nicht zur Auskunft über seine Vermögensverhältnisse verpflichtet, wenn er seinem volljährigen Kind aus freien Stücken den vollen Ausbildungsunterhalt leistet und gegenüber den Ex-Ehepartner keine familienrechtlichen Ausgleichsansprüche verfolgt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.04.2013
 
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