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Geschäftsführerhaftung – Anwalt Dortmund

Wer als Geschäftsführer einer GmbH tätig wird, übernimmt auch viel Verantwortung. Neben einigen Pflichten, die auf Sie zukommen, sollten Sie sich unbedingt auch mit den Haftungsrisiken vertraut machen! Denn die Frage der Haftung wird spätestens dann relevant, wenn Sie sich in der kritischen Phase der Insolvenz oder zumindest drohenden Insolvenz befinden. Hätten Sie als Geschäftsführung nicht vorsorgen oder im rechten Moment andere Entscheidungen fällen müssen?

Viele machen sich keine oder nur unzureichende Gedanken darüber, welche Gefahren unbedachtes Handeln auch für das Privatvermögen lauern. Die frühzeitige Kontaktaufnahme zu einem im Insolvenzrecht erfahrenen Anwalt ist daher von großer Bedeutung. In Dortmund steht Ihnen hierzu Herr Rechtsanwalt Frank Kittel-Albers – Fachanwalt für Insolvenzrecht – zur Verfügung.

Haftung für jedes Verschulden

Als Geschäftsführer sind Sie gegenüber der Gesellschaft (GmbH) voll verantwortlich und Stolperfallen gibt es viele. Denn Sie müssen etliche gesetzliche Vorschriften, z. B. aus dem GmbH- und Handelsrecht, kennen und beachten. Verletzen Sie die Zuständigkeitsvorschriften des Geschäftsführervertrags, machen Sie sich persönlich haftbar. Weiterhin können Sie sich schadensersatzpflichtig machen, wenn Sie beispielsweise wenig zielführende, ungünstige Einkäufe für die Firma tätigen oder lukrative Geschäftschancen ignorieren.

Erlaubtes Risiko und Pflichtverletzung

Geschäftsführer haben ein großes Aufgabenfeld und können daher – oft in Unkenntnis – viele Pflichtverstöße begehen und Schadensersatzhaftungen auslösen. Die Gerichte haben diese Problemstellung erkannt und sehen ein, dass eine gewisse Risikobereitschaft zum Geschäftsführerdasein dazu gehört. Denn unternehmerische Entscheidungsfreude sollte nicht zu stark durch übertriebene Haftungsrisiken und -prozesse eingeschränkt werden. Die Gerichte orientieren sich dabei an der aus dem Aktiengesetz geltenden Vorschrift § 93 Abs. 1 Satz 2 für AG-Vorstände.

Typische Problemfälle / Irrtümer

  • Die Haftung ist beschränkt
    Bei der GmbH liegt eine beschränkte Haftung vor, das ist richtig. Diese gilt jedoch für die Gesellschaft, nicht für den Geschäftsführer! Dieser haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Im Härtefall droht dann eine Privatinsolvenz des Geschäftsführers.
  • Falsche Einschätzung des Haftungsmaßstabs
    Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft wird schnell falsch eingeschätzt, was nicht zuletzt durch die vonseiten des Gesetzes her harmlos wirkende Formulierung „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ kommt. Vielmehr ist es so, dass mitunter auch schon „kleine“ Fehlverhalten reichen, um in eine gravierende Haftungsfalle zu geraten.
  • Vorsicht bei Mitgeschäftsführern
    Als Geschäftsführer übernehmen Sie nicht nur die Verantwortung für Ihr eigenes Handeln, sondern auch das von etwaigen Mitgeschäftsführern. Alle Geschäftsführer haben sich gegenseitig zu überwachen und sind ggf. angehalten einzugreifen, wenn dadurch größerer Schaden abgewendet werden kann. Wer seine Überwachungspflicht nicht wahrnimmt, muss schlimmstenfalls auch für das Handeln anderer einstehen.
  • Geschäftsführer ist gleichzeitig Gesellschafter
    Häufig geben die/ der geschäftsführende Gesellschafter der Gesellschaft ein Darlehen oder verbürgen sich privat für Forderungen gegen die GmbH. Dies führt zu besonderen Problemen im Fall einer Krise oder Insolvenz der Gesellschaft für den Geschäftsführer/Gesellschafter.
  • Corona-Hilfeleistungen des Staates oder der Länder
    Durch die aktuelle Pandemielage gibt es eine Vielzahl von Fragen und Problemen im Hinblick auf die Beantragung und Versagung/Rückforderung von Hilfeleistungen des Staates und der Länder.

Geschäftsführerhaftung – Jetzt Rechtsanwalt kontaktieren

Gerade jüngere Geschäftsführer mit meist weniger Erfahrung laufen schnell Gefahr, in Haftungsfallen zu geraten. Teils werden Risiken – mangels Erfahrung – nicht erkannt, teils auch heruntergespielt. Nutzen Sie unseren Erfahrungsschatz und unser juristisches Wissen rund um die Geschäftsführerhaftung. Rechtsanwalt und Fachanwalt Frank Kittel-Albers aus der Kanzlei am Amtshaus in Dortmund ist Ihr Ansprechpartner. Nehmen Sie am besten gleichen Kontakt zu uns auf!

Geschäftsführerhaftung - Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist

Fachanwalt Insolvenzrecht Dortmund

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Frank Kittel-Albers
Fachanwalt für Insolvenzrecht

 

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