RECHTSANWÄLTIN Rany Youk
Rechtsanwältin Youk bearbeitet in unserer Kanzlei Mandate aus dem Erbrecht, dem Familienrecht und dem allgemeinen Zivilrecht.
Nach einem Erbfall gibt es innerhalb einer Erbengemeinschaft einiges zu regeln. Die Erben sollten eine einvernehmliche Teilung des Nachlasses herbeiführen – die Praxis sieht oft anders aus. Können sich die Erben nicht einigen, ist bei Auflösung der Erbengemeinschaft eine notarielle oder eine anwaltliche Unterstützung erforderlich. Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht anspruchsvoll. Sie umfasst den gesamten Ablauf der Erbauseinandersetzung, von der Ermittlung des Nachlassvermögens und der Nachlassverbindlichkeiten bis zur Aufteilung des verbleibenden Überschusses auf die Erben. Zusätzlich sind Kenntnisse im Familienrecht, Sozialrecht, Gesellschaftsrecht und im Steuerrecht erforderlich. Häufig stehen Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen im Mittelpunkt. Rechtsanwältin Youk berät Sie in allen Fragen rund um den Pflichtteil persönlich und umfassend und nimmt Ihre Interessen wahr. Zusammen mit den Notaren Kai Neuvians und Sabine Greive sowie Rechtsanwalt Tobias Falk ist Frau Youk Mitglied im Kompetenzteam Erbrecht und Familienrecht unserer Kanzlei.