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Unternehmensnachfolge Dortmund

Wer viel Zeit, Geld und Muße in den Aufbau eines eigenen Unternehmens investiert hat, möchte diesen oft langwierigen Aufbau im Regelfall gerne fortgeführt wissen. Zur Aufgabe eines verantwortungsvoll handelnden Unternehmers gehört daher die frühzeitige und wohlbedachte Weitergabe des Unternehmens an einen Nachfolger. Denn auch wenn ein für diese Position geeigneter Nachfolger gefunden wurde und die Liquidität des Unternehmens zum Zeitpunkt der Übergabe gut aufgestellt ist, so erwarten den Nachfolgeunternehmer verschiedene, finanzielle Herausforderungen.

Insofern ist es immer besser, die Planung der Unternehmensnachfolge nicht nur frühzeitig, sondern auch zusammen mit einem Spezialisten anzugehen. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt – wie Fachanwalt für Erbrecht Kai Neuvians aus Dortmund – ist hierfür der richtige Ansprechpartner.

Welche finanziellen Schwierigkeiten können auftauchen?

Mit dem Generationswechsel können dem neuen Unternehmer bzw. dem Unternehmen u. a. folgende Aspekte „zu schaffen machen“:

  • steuerliche Verpflichtungen, die die Finanzkraft schwächen
  • Ausgleichsansprüche durch weichende Erben und/oder enterbter Familienmitglieder
  • Ausgleichsansprüche bzgl. des Güterrechts

Je nach Ausgangslage (was sind die Interessen des Unternehmers? Wie ist die Unternehmenskonstellation? …) muss die Unternehmensnachfolge entsprechend geplant werden. Hierzu existieren eine Reihe verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten, die im Folgenden kurz aufgegriffen werden.

Vorweggenommene Erbfolge

Als Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, noch zu Lebzeiten wesentliche Vermögensanteile an Erben zu übertragen. Auf diese Weise kann späteren, potenziellen Ausgleichsansprüchen gut vorgebeugt werden und es kommt zu keinen „bösen Überraschungen“.

Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Statt bis auf den Todesfall zu warten, kann der Altunternehmer sein Unternehmen bereits zu Lebzeiten an den Nachfolger übertragen – im Sinne einer Schenkung oder Veräußerung. Alternativ wäre auch eine Kapitalerhöhung möglich, woran der Nachfolger sich beteiligt und als weiterer Gesellschafter in das Unternehmen einsteigt. Hier müssen Altunternehmer allerdings darauf achten, ob der Gesellschaftsvertrag diese Handlungsweisen überhaupt zulässt.

Familiengesellschaft oder Management-Buy-Out?

Sofern das Unternehmen weiterhin in Familienbesitz bleibt bzw. bleiben soll, liegt je nach Rechtsform viel Gestaltungsspielraum vor und erlaubt eine flexible Übergabe. Stellt sich heraus, dass innerhalb der Familie kein geeigneter Kandidat für eine Unternehmensnachfolge existiert oder es schlicht niemanden gibt, der Interesse an der Nachfolge hat, bedeutet das nicht, dass das Unternehmen deswegen vor dem Aus steht. In diesem Fall kann die Übergabe auch an eine in dem Unternehmen arbeitende Person – z. B. einen leitenden Angestellten – erfolgen. Diese kennt die Unternehmensstrukturen und die Marktsituation.

Rechtsanwalt Unternehmensnachfolge – Jetzt kontaktieren

Die Unternehmensnachfolge will sorgfältig geplant sein, damit sie reibungslos abläuft und das Unternehmen nicht in finanzielle Schieflagen gerät. Fundierte Kenntnisse des Erbrechts sowie in den zugehörigen Bereichen Schenkung, Veräußerung oder auch die Frage nach den steuerlichen Aspekten sind hierbei extrem vorteilhaft. Ein Fachanwalt für Erbrecht – wie Herr Kai Neuvians aus Dortmund – ist hier der richtige Ansprechpartner, der auch etwaige Risiken einer Unternehmensübergabe abschätzen kann.

Erbrecht Dortmund - Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist

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Rany Youk
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