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OLG Düsseldorf zur Wirksamkeit eines handschriftlichen Ehegattentestaments

Im vorliegenden Fall beantragte ein Witwer einen Erbschein, der ihn als Alleinerben seiner verstorbenen Frau ausweisen sollte.

Hierfür legte er dem Nachlassgericht ein handschriftliches Testament vor, indem er und seine verstorbene Frau sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Das Testament war vom Ehemann handschriftlich verfasst worden. Beide Eheleuten hatten das Schriftstück unterschrieben. Bei der Ehefrau fehlte jedoch eine Datumsangabe.

Das OLG Düsseldorf kam zu der Überzeugung, dass das Testament dennoch wirksam sei. Das Fehlen der Datumsangabe mache das Testament nicht unwirksam. Es komme darauf an, dass eine gemeinschaftliche Erklärung der Ehepartner vorliegt.
 
OLG Düsseldorf, Urteil OLG Duesseldorf I-3 Wx 55 16 vom 03.01.2017
Normen: § 2247 Abs. 2 BGB
[bns]
 
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