RECHTSANWALT TOBIAS FALK
Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Falk bearbeitet schwerpunktmäßig Rechtsfragen aus dem Strafrecht und dem Familienrecht
Im Strafrecht befinden sich Menschen oft in einer Ausnahmesituation, in welcher professionelle Hilfe dringend notwendig ist. Hierbei tritt er sowohl als Strafverteidiger, als auch als Vertreter der Opfer bzw. der Geschädigten auf. Rechtsanwalt Falk begleitet Sie als Betroffenen vom Ermittlungsverfahren bis zum eigentlichen Strafverfahren. Die Verteidigung umfasst auch die Rechtsmittelinstanzen (Berufung, Revision), sowie Wiederaufnahmeverfahren und Hilfe in der Strafvollstreckung (z. B. Anträge auf vorzeitige Entlassung). Gerade als Opfer von Gewalttaten kommen Menschen oft erstmals mit der Justiz in Berührung und bedürfen anwaltlicher Hilfe. Rechtsanwalt Falk vertritt Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden und hält Sie auf dem laufenden Stand der Ermittlungen. Er begleitet Sie in der Nebenklage bei den Gerichten und setzt auch Ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber den Tätern durch.
Rechtsanwalt Falk begleitet Sie außerdem durch die vielschichtigen Bereiche des Familienrechts (Ehegatten- und Kindesunterhalt, Scheidung, Zugewinn, Sorgerecht).